Die Prüfungen
Wie in der Schulzeit musst Du auch während der Ausbildung Prüfungen bestehen.
Um Deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen, musst Du Prüfungen bestehen, meistens eine in der Mitte Deiner Ausbildungszeit und eine am Ende. Bei den zweijährigen Ausbildungen findet die Zwischenprüfung normalerweise vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres statt, bei längeren Ausbildungen vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Die Zwischenprüfung ist als Leistungskontrolle gedacht und hat keine Bedeutung für die Abschlussnote der Ausbildung. Inhalt, Dauer und Zeitpunkt sind in der staatlichen Ausbildungsordnung für jeden Beruf individuell geregelt.
Am Ende Deiner Ausbildung legst Du eine Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Körperschaft ab, zum Beispiel vor der Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer. Darin wird festgestellt, ob Du die erforderlichen Fähigkeiten in Deinem Beruf erworben hast. In der Ausbildungsordnung für Deinen Beruf sind die Regeln für die Prüfung festgelegt. Die konkreten Aufgaben bestimmt der Prüfungsausschuss. Es gibt schriftliche, mündliche und auch praktische Prüfungsteile.
In immer mehr Berufen entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen wird die Abschlussprüfung „gestreckt“. Das bedeutet: Die Abschlussprüfung wird auf zwei unterschiedliche Termine aufgeteilt. Ein Teil der Prüfung wird vorgezogen und geht am Ende mit 30 bis 40 Prozent in die Gesamtnote ein.
Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet Dein Ausbildungsverhältnis. Du erhältst verschiedene benotete Zeugnisse: das Kammerzeugnis, das Berufsschulzeugnis sowie ein Zeugnis Deines Ausbildungsbetriebes. Wenn nötig, kannst Du in Problemfächern nachgeprüft werden oder die Abschlussprüfung bis zu zweimal wiederholen. Dadurch verlängert sich Deine Ausbildungszeit maximal um ein Jahr.
Falls Du Dich direkt oder später mit dem Abschlusszeugnis im Ausland bewerben möchtest, erhältst Du auf Anfrage eine englische und eine französische Übersetzung.